AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Buchung

a) Der schriftliche, aus Zeitgründen auch mündliche Antrag ist ein verbindliches Angebot zur Auslösung der Reservierung und Buchung eines Ferienhauses/Standplatzes.

b) Weicht der Inhalt der Reservierung vom Inhalt des Antrages ab, wird eine Buchung verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht binnen 10 Tagen von der angebotenen Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch macht.

c) Der Gastaufnahmeantrag ist abgeschlossen, sobald das Ferienhaus/der Standplatz bestellt und (schriftlich oder mündlich) zugesagt worden ist.

d) Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält der Vermieter das Recht, bestellt Ferienhäuser/Standplätze ab dem folgenden Tag weiter zu vergeben.

e) Der Auftraggeber erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Ferienhauses oder Standplatzes. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist der Vermieter verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz zu bemühen.

f) Die Entgelte für Ferienhäuser/Standplätze sind generell im Voraus zu entrichten. Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung von 30 % fällig. Liegt die Rechnungssumme unter 130 Euro, ein Betrag von 50 Euro fällig.

g) Die Anzahlung der mitreisenden Personen (Erwachsene, Kinder) ist bei Buchung mit anzugeben.

 

2. Rücktritt

a) Bei Rücktritt des Auftragsgebers bis 21 Tage vor Anreise wird je Mietobjekt ein Entgelt von 10 % des Mietpreises – mindestens jedoch 26 Euro (Ferienhaus) bzw. 16 Euro (Camping) – erhoben. Die Rücktrittspauschale beträgt:

  • - ab 20. Tag bis 15. Tag vor Mietbeginn 35 %
  • - ab 14. Tag bis 7. Tag vor Mietbeginn 50 %
  • - ab 6. Tag vor Mietbeginn 35 %
  • - am Anreisetag oder bei Nichterscheinen 100 % des Mietpreises.

b) Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen bedürfen der Schriftform. Für Änderungen der Buchung wird ein Entgelt von 12 Euro fällig. Dies erfolgt nicht, wenn sich der Gesamtauftragswert erhöht. Bei Verkürzung gilt a).

c) Der Vermieter kann in folgenden Fällen von der Mietvereinbarung zurücktreten:
- wenn der Auftraggeber die Einzahlungsfrist lt. Rechnungstext (außer bei kurz kurzfristigen Buchungen) nicht einhält
- wenn der Auftraggeber die Durchführung der Mietvereinbarung nachhaltig stört oder, wenn er sich so verhält, dass die sofortige Aufhebung der Reservierung gerechtfertig ist
In diesen Fällen kann eine Rücktrittspauschale gemäß Punkt 2a) in Verbindung mit einer Bearbeitungsgebühr von 12,50 Euro erhoben werden.

d) Bei Rücktritt des Auftragsgebers durch Krankheitsfall wird je Mietobjekt eine Rücktrittspauschale von 30 % des Mietpreises in Rechnung gestellt. Bei vorzeitiger Abreise aus o. g. Grund erfolgt eine teilweise Rückerstattung (70 %) für nicht in Anspruch genommene Leistungen (als Stichtag gilt die Mitteilung an die Rezeption). Eine ärztliche Bescheinigung ist erforderlich.

e) Bei Todesfall des Auftraggebers bzw. Angehörigen ersten Grades kann von der Mietvereinbarung zurückgetreten werden. Eine Bearbeitungsgebühr von 12,50 Euro wird fällig. Eine schriftliche Bescheinigung ist erforderlich.

 

3. Kündigung

a) Kommt es bei der Durchführung der Mietvereinbarung infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt zu erheblichen Gefährdungen oder Beeinträchtigungen , so kann der Vermieter die Vereinbarung kündigen.

b) Bei der Kündigung ist der Vermieter befugt, für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Er ist verpflichtet, notwendige Maßnahmen zu treffen, um die Mehrkosten so gering wie möglich zu halten.

c) Es wird für Schäden, die durch an der Vereinbarung nicht mitwirkende Dritte verursacht werden, gehaftet.

Cur e.V.

 

4. Abhilfe

a) Der Gast ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen (Mängel) alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schaden zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu halten.

b) Er ist weiterhin verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

 

5. Schadenersatz

a) Sofern der Vermieter eine Leistungsminderung im Zusammenhang mit der Mietvereinbarung zu vertreten hat, kann der Gast Abhilfe bzw. in schweren Fällen Schadenersatz verlangen.

b) Der Auftraggeber hat die Pflicht, aufgetretene Schäden unverzüglich anzuzeigen. Ansprüche wegen Nichterbringung von Mietleistungen können innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Mietverhältnisses geltend gemacht werden.

c) Die Haftung ist auf den 3fachen Vertragspreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt wurde.

d) Jedes Mietobjekt enthält eine Inventarliste. Der Auftraggeber hat unmittelbar nach der Anreise die Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu überprüfen. Beanstandungen sind innerhalb von 24 Stunden in der Rezeption anzuzeigen.

e) Werden nach der Abreise Fehlbestände, Beschädigungen oder eine übermäßige Verschmutzung festgestellt, so ist der Mieter dem Vermieter dafür schadenersatzpflichtig.

 

6. Sonstiges

a) Das Ferienhaus/der Campingstandplatz kann am Anreisetag

  • in der Hauptsaison von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • in der Hochsaison von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr

belegt werden. Eine spätere Anreise ist nur nach telefonischer Rücksprache möglich. Ab Abreisetag ist das Ferienhaus/Mietwohnwagen bis 10:00 Uhr, der Campingplatz bis 12:00 Uhr zu verlassen. Bei verspäteter Abreise aus dem Familienpark erfolgt eine Nachberechnung.

b) Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

c) Das Mindestalter für die Buchung/Nutzung eines Ferienhauses beträgt 18 / im Campingbereich 16 Jahre. Bis zu diesem Alter darf nur in Begleitung erziehungsberechtigter Erwachsener übernachtet werden.

d) Bei Anreise besteht die Pflicht eines jeden Gastes, sich über die Hausordnung zu informieren.

e) Die Nutzung des Ferienhauses/Campingstandplatzes ist nur für die vertraglich vereinbarte Personenzahl gestattet. Eine Überschreitung der maximal möglichen Personenzahl/Ferienhaus (Angaben lt. Preisliste) kann eine sofortige Kündigung des Mietvertrages (ohne Gebührenrückerstattung) nach sich ziehen.

f) Verstöße gegen die Geschäftsbedingungen, die Hausordnung oder weitere gültige Verordnungen kann eine sofortige Kündigung des Mietvertrages (ohne Gebührenrückerstattung) nach sich ziehen.

 

7. Unwirksamkeit einzelner Bedingungen

Sollten einzelne Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.

 

Gerichtstand

Der Gerichtstand ist Neuruppin

ADAC 2009

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Gelbe Welle

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Qualitätssiegel

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Mitglied im VCB

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